Verschiedenes

Die MICHLBAUER-Hausordnung

Aufnahme der Schüler
Jeder der will, kann Steirische Harmonika im Rahmen des MICHLBAUER-Unterrichts erlernen. Die erstmalige Aufnahme von Schülern erfolgt durch eine schriftliche Anmeldung. Bei minderjährigen Schülern muss die Anmeldung vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.

Die Anmeldung gilt zunächst für ein Schuljahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr bis eine Abmeldung erfolgt. Entscheidungen über die Aufnahme oder Ablehnungen obliegen der Direktion.

Unterrichtszeiten
Der regelmäßige Schulbetrieb erfolgt ab Mitte September bis Ende Juni. An Ferien- und Feiertagen findet kein Unterricht statt. Eine Unterrichtseinheit dauert 25 Minuten. Gegebenenfalls können auch 2 Schüler pro Lehrer in getrennten Räumen unterrichtet werden (50 min).

Ausstieg
Der Ausstieg vom Unterricht ist jederzeit durch schriftliche oder mündliche Benachrichtigung des Lehrers oder der Zentrale jeweils zum Monatsende möglich.

Kursbeiträge und Zahlungsmodalitäten

Unterrichtsart

Preis pro Einheit

Unterrichtsart

Preis pro Einheit

Einheiten pro Schuljahr

wöchentlich (25 min)

€ 17,50

wöchentlich (50 min)

€ 35,--

ca. 34

14-tägig (25 min)

€ 20,--

14-tägig (50 min)

€ 35,--

ca. 18

monatlich (25 min)

€ 24,--

monatlich (50 min)

€ 37,--

ca. 10

 

Die Verrechnung des Kursbeitrages erfolgt monatlich aufgrund der angefallenen Unterrichtsstunden im Nachhinein mittels Lastschriftauftrag. Für die monatliche Abrechnung mittels Erlagschein fallen €1,00 Porto und Bearbeitungsunkosten pro Erlagschein an.

Besuchen bereits Eltern, Geschwister, Großeltern oder Lebensabschnittspartner den Michlbauer-Unterricht, wird ein Familien-Rabatt (10% Ermäßigung) gewährt. Dafür ist der entsprechende Name des Angehörigen bekannt zu geben.

Versäumte Unterrichtsstunden
Vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden werden nicht rückvergütet. Wir behalten uns vor, Unterrichtsstunden abzusagen und Ersatzstunden anzubieten, die Stunden durch einen anderen Lehrer zu ersetzen oder eine Rückverrechnung zum oben angeführten Nachverrechnungstarif vorzunehmen.

Aufsichtspflicht / Haftung für Sachschäden
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Schülern beginnt mit dem Betreten des Unterrichtsraumes und endet mit dem Verlassen desselben. Die Schüler sind angehalten, die Schulräume und das Inventar sorgfältig zu behandeln. Jede schuldhafte Beschädigung zieht die Verpflichtung zum Schadenersatz nach sich, wobei für Minderjährige der Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen wird.

Zeugnisse
Zum Ende eines Schuljahres erhält jeder Schüler ein Zeugnis für die erfolgreiche Teilnahme am MICHLBAUER-Unterricht.

Sonstiges
Der Schüler erklärt seine Zustimmung zur Verwendung von durch Michlbauer oder im Auftrag von Michlbauer angefertigte Fotos oder Filme seiner Person zu Informations-, Werbe- und PR-Zwecken auf allen analogen und digitalen Datenträgern, insbesondere im Internet.

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