v Der Unterricht findet in den Räumen des Musikbildungszentrums statt. Folgende Unterrichtsstätten stehen zur Verfügung.
v 1. Münchener Strasse 70, 85661 Forstinning
v 2. beim Otto-Hahn-Ring 65, 81739 München
v 3. Haimhauser Strasse 23, 80802 München
v Bei Hausbesuchen findet der Unterricht in den Privaträumen des Schülers statt. Fahrtkostenpauschalen sind außerhalb der Gebührenordnung des Musikbildungszentrums gesondert zu erstatten.
v Das Schuljahr beginnt am 01.08. des derzeitigen Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres (gem. §1 Abs. 4 der Bay. Schul-und Kulturverordnung). In Ausnahmefällen können sich die Sommerferien aus betrieblichen Gründen um 1-2 Wochen nach vorne oder nach hinten verschieben.
v Die Ferienordnung richtet sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen.
v Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft beginnt und endet im Unterrichtsraum und erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit.
v Der Unterricht wird als Gruppen- oder Einzelunterricht durchgeführt. Ein Umstieg von Einzel- auf Gruppenunterricht ist ab 01.09. bis 31.03. möglich. Bei Umstieg nach dem 1.4. muss im August der bisherige Einzelunterrichtsbeitrag gezahlt werden.
v Wünsche der Schüler, bzw. der Erziehungsberechtigten werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.
v Die Schulleitung teilt die Gruppen in Absprache mit den Lehrkräften nach padagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten ein.
v Veranstaltungen des Musikbildungszentrums sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungen Bestandteil des Unterrichtes.
v Die Anmeldung gilt für maximal 6 Monate. Bei stillschweigender Fortsetzung des Unterrichtes verlängert sich das Unterrichtsverhältnis um weitere 6 Monate. Wird der Unterricht nach Beendigung der Unterrichtsanmeldung durch Kündigung fortgesetzt, so lebt der gekündigte Unterrichtsanmeldung vollinhaltlich wieder auf. Dies gilt insbesondere für Ziff. 7 der Unterrichtsanmeldung.
v Auf nicht besuchte Unterrichtsstunden besteht kein Ersatzanspruch. Unterrichtsstunden sind personenbezogen und nicht übertragbar.
v Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidlicher Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen sind bis zu jährlich vier gebührenpflichtig; evtl. Nachholtermine werden von den Lehrkräften festgelegt.
v Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Stunden werden am Schuljahresende auf schriftlichen Antrag erstattet.
v Die Jahresgebühr wird jeweils 1/12 am Monatsende im voraus abgebucht (beginnend im August bis einschließlich Juli). Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist erst ab einer Anhebung der Gebühren von 10 % zulässig. Bei Gebührenerhöhung erfolgt keine schriftliche Ankündigung. Die gültigen Preise sind im Internet unter: http://www.musikschule-hobelsberger.de nachzulesen oder beim Lehrer zu erfragen.
v Beendet ein Schüler nach der Probezeit ohne Genehmigung der Schulleitung den Unterricht vor Ablauf des Schuljahres, wird die ganze jährliche Unterrichtsgebühr, soweit diese noch nicht bezahlt ist, eingezogen.
v Die Probezeit endet vier Wochen nach Beginn des Unterrichts. Eine beiderseitige Kündigung muss bis zur letzten Unterrichtsstunde vor dem Ende der Probezeit ausgesprochen werden.
v Notenmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf daher nicht kopiert werden.
v Der Schüler erklärt seine Zustimmung zur Verwendung von durch Musikbildungszentrum Hobelsberger oder im Auftrag vom Musikbildungszentrum Hobelsberger angefertigten Fotos und Filme seiner Person zu Informations-, Werbe- und PR-Zwecken auf allen analogen und digitalen Datenträgern, insbesondere auch im Internet.
Diese kurzgefasste Schulordnung ist Bestandteil eines jeden Unerrichtsvertrages.